Suchtprävention

Suchtprävention (Suchtprophylaxe, Suchtvorbeugung) setzt im Vorfeld süchtigen Verhaltens an. Ziel ist es, die Entwicklung von Abhängigkeit (in Bezug auf Nikotin, Alkohol, Spielsucht, illegale Drogen etc.) möglichst zu verhindern.

Aufgaben und Ziele

Suchtprophylaxe will die Persönlichkeit des Einzelnen stärken, das Lebensumfeld positiv gestalten und suchtfördernde Strukturen verändern. Dazu soll eine altersgemäße Auseinandersetzung mit verschiedenen Suchtmitteln und Verhaltensweisen mit Suchtcharakter vermittelt werden.

Die Beauftragte für Suchtprävention im Landkreis Göppingen

Die Beauftragte für Suchtprävention

  • arbeitet mit Erwachsenen (Multiplikator*innen), aber auch mit Kindern und Jugendlichen im Bereich der Suchtvorbeugung zusammen,
  • koordiniert verschiedene Gremien, Netzwerke und Arbeitskreise, an denen Personen unterschiedlicher Institutionen und Berufe teilnehmen,
  • organisiert und beteiligt sich an Fortbildungen,
  • initiiert und koordiniert Projekte,
  • ist Ansprechpartnerin zum Thema Suchtvorbeugung.

Aktuelles

Das Cannabis-Gesetz (CanG) ist seit dem 01.04.2024 gültig

FAQ zum CanG

  • Dürfen Minderjährige künftig Cannabis erwerben und konsumieren?
    Nein. Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis ist für Minderjährige weiterhin verboten. Die Weitergabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche wird bestraft. Andere Handlungen, die für Erwachsene strafbar sind, sind auch für Jugendliche strafbar (z.B. unerlaubtes Handeltreiben, "Dealen"). Wenn Kinder oder Jugendliche gegen das Verbot verstoßen, soll die zuständige Polizei- und Ordnungsbehörde die Personensorgeberechtigten darüber informieren. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des Wohls des Kindes oder des Jugendlichen ist zudem das Jugendamt zu kontaktieren.
  • Wie sollen Kinder und Jugendliche geschützt werden?
    Die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige stellt weiterhin eine Straftat dar.
    Wer Cannabispflanzen zum Eigenkonsum anbaut, hat diese sowie Cannabis und Cannabissamen konsequent vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche zu schützen. 
    Kindern und Jugendlichen haben kein Zutritt zu Räumen von Anbauvereinigungen.
    Kein Konsum in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren.
    Kein Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.
    Kein Konsum in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite (100 Meter um den Eingangsbereich der genannten Einrichtungen).
    Begrenzung des psychoaktiv wirkenden Tetrahydrocannabinol (THC) für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren auf maximal 10 Prozent bei Weitergabe in Anbauvereinigungen sowie auf 30 g pro Monat.
    Keine Zulassung von Anbauvereinigungen im Abstand von weniger als 200 Metern zum Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Kinderspielplätzen.
  • Was ist nun erlaubt?
    Jede erwachsene Person darf bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und mit sich führen.
    Erwachsene dürfen zum Zwecke des Eigenkonsums an ihrem Wohnsitz bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen. Die Anzahl von drei Cannabispflanzen gilt je volljähriger Person eines Haushalts.
    An ihrem Wohnsitz darf eine erwachsene Person insgesamt 50 g getrocknetes Cannabis zum Eigenkonsum besitzen.
    Cannabissamen dürfen aus EU-Mitgliedsstaaten zum Zwecke des privaten Eigenanbaus eingeführt werden, z.B. bei Bestellungen über das Internet.
    Die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen treten am 1. Juli 2024 in Kraft.
    Bis zu sieben Cannabissamen oder fünf Stecklinge dürfen pro Monat von Anbauvereinigungen an volljährige Nicht-Mitglieder zum Zweck des privaten Eigenanbaus weitergeben werden.
  • Was ist (weiterhin) verboten, was sind Pflichten?
    Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis ist für Minderjährige weiterhin verboten.
    Die Weitergabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche wird bestraft. 
    Unerlaubtes Handeltreiben ("Dealen") ist sowohl für Erwachsene, als auch für Jugendliche weiterhin strafbar. Cannabis aus dem privaten Eigenanbau dient dem Zweck des Eigenkonsums und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
    Cannabispflanzen sowie geerntetes Haschisch und Marihuana muss in abschließbaren Schränken oder Räumen aufbewahrt werden, wenn sich Minderjährige am Wohnsitz aufhalten. 
    Bisher gilt weiterhin eine Grenze von 1 ng/ml THC im Blut beim Führen eines Kraftfahrzeugs. Eine Erhöhung des gesetzlichen Wirkungsgrenzwerts von 3,5 ng/ml THC Blutserum wurde bisher nur vorgeschlagen und ist noch nicht gültig! 

Weitere Informationen: Cannabis - Fakten für Jugendliche, Eltern, Lehrer: Cannabisprävention (cannabispraevention.de)

Projekte und Angebote

Projekt "Alltagssüchte"

Projekt "Alltagssüchte"

Eineinhalbstündiger Workshop ab Klasse 6 zu Suchtmitteln, die uns im Alltag begegnen.

Die Schüler*innen setzen sich mit folgenden Themen auseinander:

  • Funktionen von Genuss-und Suchtmitteln (z. B. Nikotin, Alkohol, Medien),
  • "Gewohnheiten" im Umgang mit Suchtmitteln,
  • Mögliche Gefahren,
  • Suchtentstehung sowie
  • Hilfsangebote.

Projekt "Auf das Kindeswohl"

Eineinhalbstündiger Workshop ab Klasse 7 zum Thema "Alkohol in der Schwangerschaft".

Die Schüler*innen setzen sich mit folgenden Themen auseinander:

  • Was passiert bei Alkoholkonsum in der Schwangerschaft,
  • Welche Folgen kann Alkohol für das ungeborene Kind haben,
  • Hilfsangebote.

Projekt "Nikotin, E-Shisha & Co."

Eineinhalbstündiger Workshop ab Klasse 5 zu verschiedenen Nikotinprodukten.

Die Schüler*innen setzen sich mit folgenden Themen auseinander:

  • Welche Nikotinprodukte gibt es und welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten gibt es,
  • Welche Gefahren gehen von diesen Produkten aus,
  • Tipps und Hilfsangebote

Projekt "Bin kurz afk"

Eineinhalbstündiger Workshop ab Klasse 5 zum Thema Medienabhängigkeit.

Die Schüler*innen setzen sich mit folgenden Themen auseinander:

  • Welche Suchtgefahren gehen von den verschiedenen Medien aus (Handy, zocken, Apps etc.),
  • Wie entsteht eine Medienabhängigkeit,
  • Ab wann ist man medienabhängig,
  • Tipps und Hilfsangebote

Be smart - don't start

Bundesweiter Schüler-Nichtraucher-Wettbewerb

Der Wettbewerb möchte einen Beitrag zur schulischen Nichtraucherförderung leisten. Er ist für Schulklassen der sechsten bis achten Stufe konzipiert.

Alle wichtigen Informationen zur Anmeldung, Teilnahme und zum Ablauf erhalten Sie bei der Beauftragten für Suchtprävention oder direkt bei dem Gemeinnützigen Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT Nord gGmbH):

jung, mobil + KLAR!

Ein Peer-Projekt an Fahrschulen

"jung, mobil & KLAR" ist ein Präventionsangebot für Fahrschüler*innen, welches in den Landkreisen Esslingen und Göppingen als Kooperationsprojekt umgesetzt wird. Dabei kommen sog. "Peers" (junge Erwachsene mit Führerschein) in die Fahrschule und diskutieren mit den Fahrschüler*innen über das Thema "Alkohol und Drogen im Straßenverkehr".

Weitere Informationen

KlarSicht

Der KlarSicht-Koffer der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung vermittelt Jugendlichen ab zwölf Jahren und jungen Erwachsenen interaktiv Informationen zu den Suchtstoffen Alkohol und Tabak und gibt ihnen Entscheidungsgrundlagen und -hilfen, um ihr Genuss- und Konsumverhalten gesundheitsförderlich zu gestalten. Der Klarsicht-Koffer kann bei uns entliehen werden. 

Mädchen SUCHT Junge

"Mädchen SUCHT Junge" ist ein geschlechtsspezifisches Projekt und besteht aus Thementafeln zu Rauchen, Alkohol, Medien (PC & Co.), Körper (Bodykult) und Cannabis sowie einem Handbuch für den Einsatz im Unterricht. 
Die Materialien sollen die Auseinandersetzung mit und unter den Jugendlichen über ihr eigenes Konsumverhalten, ihre Einstellungen, Erfahrungen und Motive fördern.

Tafeln und Handbuch können kostenlos beim Kreisjugendamt ausgeliehen werden.

MOVE

3-tägiges Fortbildungsangebot Motivierende Kurzintervention bei konsumierenden Jugendlichen für Fachkräfte

Das Konzept der Motivierenden Kurzintervention bietet Möglichkeiten, um mit Jugendlichen über Alkohol und Drogen ins Gespräch zu kommen. MOVE will die Veränderungsbereitschaft der Jugendlichen stärken und begleiten.

Das nächste MOVE-Seminar findet im April 2024 statt. 

Kommunales Suchthilfenetzwerk

Die im Suchthilfebereich tätigen Institutionen arbeiten in einem Suchthilfenetzwerk zusammen. Mitglieder sind alle Einrichtungen, die in der akutmedizinischen und psychosozialen Versorgung sowie in der Rehabilitation Suchtkranker tätig sind, Kostenträger sowie die Anbieter aus dem Bereich des bürgerschaftlichen Engagements.

Die Mitglieder des Suchthilfenetzwerks verfolgen das Ziel, eine bedarfsgerechte Versorgung suchtkranker Menschen sicherzustellen. Zu den Aufgaben gehört, die Versorgungskapazitäten im Landkreis Göppingen zu überprüfen, Angebote bedarfsgerecht weiter zu entwickeln und einheitliche Qualitätsstandards abzustimmen. Um das bestehende Hilfesystem auch für Nicht-Fachleute transparent zu machen, wurde der Suchthilfewegweiser für den Landkreis Göppingen erstellt. In diesem werden die Einrichtungen und Wege der Behandlung vorgestellt.

Weitere Informationen

Weiterführende Links